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Höhe des SV-Beitrages: es kommt ab 1.1.2026 darauf an, wo man angemeldet ist - Wien ist anders!

Erstellt am 19.10.2025

Es ist soweit - arbeitet man in Wien, so bekommt man ab 1.1.2026 netto weniger heraus als in den übrigen Bundesländern.

Der WF-Beitrag beträgt derzeit in ganz Österreich 1 % und wird zu gleichen Teilen (0,5 %/0,5 %) auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt.

Seit dem 1.1.2018 könnten die Bundesländer durch Anhebung des WF-Beitrages dafür sorgen, dass man als Arbeitnehmer bei identem Bruttobetrag einen anderen Nettobetrag herausbekommt, als wenn man in einem anderen Bundesland arbeiten würde. Sinngemäß wird es dann auch für Arbeitgeber in Bezug auf Wien teurer als in anderen Bundesländern.

Mit Wirkung ab dem 1.1.2026 macht Wien als erstes Bundesland davon Gebrauch. Der WF-Beitrag wird dort auf 1,5 % angehoben werden (AN: 0,75 %; AG: 0,75 %). Es kommen somit auf beiden Seiten je 0,25 % dazu.

Allerdings scheint es so zu sein, dass dieses Geld nicht (alleine) dem geförderten Wohnbau zugute kommen wird, sondern allgemein dem angeschlagenen "Wiener Stadthaushalt". Damit liegt der Verdacht nahe, dass es sich hier in Wahrheit um eine versteckte Abgabenerhöhung handelt, für welche "Wiener Arbeitnehmer und Arbeitgeber" einstehen müssen.

Als "Wiener Arbeitnehmer" gilt man dann, wenn man bei der Landesstelle "Wien" der ÖGK angemeldet ist.

Die Frage der Zuständigkeit (wann man konkret dort angemeldet sein MUSS) wurde früher (als die Gesundheitskasse noch Krankenkasse hieß, also bevor sich die versprochene "Patientenmilliarde" in Luft aufgelöst hatte) im damals noch gültigen § 30 ASVG geregelt.

In dem von mir betreuten Fachforum habe ich dazu vor knapp 13 Jahren eine "GKK-Info" veröffentlicht, die man bei Bedarf über den nachstehenden Link findet (also wenn man genau wissen möchte, wer nun das "Glück" haben wird, netto weniger zu bekommen, weil er das "Glück" hat, insoweit als "Wiener" zu gelten):

https://pv-forum.ars.at/post/%C3%96rtliche-zust%C3%A4ndigkeit-der-gebietskrankenkassen-insbesondere-bei-arbeitskr%C3%A4fte%C3%BCberlassung-11296360

Anmerkung: Dieses Fachforum betreue ich seit fast 20 Jahren und es hat mit seinen über 75000 Einträgen (mehr als die Hälfte davon stammt von mir, die andere Hälfte sind die Fragen und Problemstellungen) schon sehr vielen Ratsuchenden wertvolle Hilfe geboten.

Eine zeitgenössisch verfasste Regelung, die allerdings nur zwischen In- und Ausland unterscheidet, aber im Wesentlichen diesen verlinkten Infopost bestätigt, findet man aktuell in § 3 Abs. 3 ASVG.

Somit wird der "reguläre" Dienstnehmeranteil zur SV für "Wiener Arbeitnehmer" mit Wirkung ab dem 1.1.2026 nicht mehr 18,07 % (17,12 %/16,12 %/15,12 %) betragen, sondern 18,32 % (17,37 %/16,37%/15,37 %).

Nicht betroffen von diesen Änderungen sind: Lehrlinge und freie Dienstnehmer, die nach dem ASVG versichert sind sowie Sonderzahlungen bei (echten) Dienstnehmern. Erhält ein echter Dienstnehmer ein Entgelt, das über der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage liegt (also über jenem Betrag, der ab 1.1.2026 gültig sein wird), dann kratzt ihn das nicht (und auch nicht seinen Dienstgeber).

Insgesamt jedoch muss auch der Dienstgeber für seine "Wiener" durch diese Änderung mehr an Dienstgeberanteilen zur SV bezahlen, somit handelt es sich auch aus einer Sicht faktisch um eine (versteckte) Abgabenerhöhung.

In allen anderen Bundesländern sprechen wir von insgesamt 20,98 % und in Bezug auf die beschriebenen Wiener Fälle "darf es "ein bisserl mehr" sein, nämlich 21,23 %.

Erinnern möchte ich daran, dass im Regierungsprogramm die "Vereinfachung der Lohnverrechnung" angekündigt wurde.

Soweit ersichtlich wird Wien das einzige abweichende Bundesland mit Wirkung ab 1.1.2026 sein. Ob dann mit Wirkung ab 1.1.2027 auch andere Bundesländer diesem Beispiel folgen werden, bleibt abzuwarten.

Einen aktuellen Artikel dazu finden Sie hier:

https://www.derstandard.at/story/3100000292215/wien-greift-fuer-wohnbaufoerderbeitrag-kuenftig-staerker-auf-bruttoloehne-zu

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Autor: Wilhelm Kurzböck