Erstellt am 21.10.2025
Die Arbeitsruhegesetz-Verordnung regelt auf sehr detaillierte Art und Weise zahlreichste Ausnahmen vom gesetzlichen Wochenend- und Feiertagsarbeitsverbot des ARG.
Nunmehr wurde sie mittels BGBl. II Nr. 220, ausgegeben am 17.10.2025 abgeändert und zwar in insgesamt drei ihrer 17 Abschnitten.
Diese Änderungen traten mit 18. Oktober 2025 in Kraft (= Tag, der auf die Verlautbarung im Bundesgesetzblatt folgte).
Die Details dazu lesen Sie hier: