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Die BMF-Rechtsansicht zur steuerlichen Beurteilung der Kaufkraftsicherungsprämie (KV EMI) als steuerfreie Mitarbeiterprämie

Erstellt am 22.10.2025

Das BMF ist dem "Projekt" gegenüber "wohlgesinnt" und bejaht die steuerliche Begünstigung, wie man der offiziellen Anfragebeantwortung entnehmen kann:   https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/aktuelle-infos-und-erlaesse/Fachinformationen---Ertragsteuern/Fachinformationen---Lohnsteuer/Steuerliche-Behandlung-Einmalzahlung-Metallindustrie-KV.html   Angemerkt werden darf, dass das vorerst mal die Beurteilung der "ersten Tranche" ist. Wie die Rechtslage in Bezug auf die zweite Tranche aussehen wird (die ist ja auch erst Ende Juli 2026) fällig, erfahren wir voraussichtlich erst Ende Mai 2026   Die ÖGK bejaht das Vorliegen einer Sonderzahlung (was geringfügig Beschäftigten "entgegenkommt"): einzig die "offizielle" Veröffentlichung dieser ÖGK-Ansicht fehlt noch.

Autor: Wilhelm Kurzböck