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Festlegung von geänderten Lehrlingseinkommen - 3 Verordnungen mit Inkrafttreten per 1.10.2025 verlautbart

Erstellt am 28.10.2025

Für drei Bereiche wurden die Lehrlingseinkommen per 1.10.2025 durch Verordnung abgeändert.

Es sind dies Bereiche, bei denen üblicherweise keine Kollektivverträge zur Anwendung kommen und deshalb zumindest das Lehrlingseinkommen durch Verordnung festgesetzt wird.

A) Lehrlingseinkommen für Sportadministratorinnen und Sportadministratoren:

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2025/230/20251027

B) Lehrlingseinkommen für Fitnessbetreuerinnen und Fitnessbetreuer:

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2025/231/20251027

C) Lehrlingseinkommen für Veranstaltungstechnikerinnen und Veranstaltungstechniker:

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2025/232/20251027

Autor: Wilhelm Kurzböck