Erstellt am 28.10.2025
Für drei Bereiche wurden die Lehrlingseinkommen per 1.10.2025 durch Verordnung abgeändert.
Es sind dies Bereiche, bei denen üblicherweise keine Kollektivverträge zur Anwendung kommen und deshalb zumindest das Lehrlingseinkommen durch Verordnung festgesetzt wird.
A) Lehrlingseinkommen für Sportadministratorinnen und Sportadministratoren:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2025/230/20251027
B) Lehrlingseinkommen für Fitnessbetreuerinnen und Fitnessbetreuer:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2025/231/20251027
C) Lehrlingseinkommen für Veranstaltungstechnikerinnen und Veranstaltungstechniker: