Erstellt am 28.10.2025
Mit BGBl. I Nr. 59/2025, ausgegeben am 16.10.2025
Schon mit Wirkung ab 1.1.2025 wird der ORF-Beitrag nicht mehr auf Basis der Lohnsumme, betrachtet pro Gemeinde, ermittelt und vorgeschrieben, sondern es "zählt" dafür schlicht die gesamte Lohnsumme aller Beschäftigten.
§ 4 Abs. 2 ORF-Beitrags-Gesetz lautet:
Bemessungsgrundlage für die Staffelung nach Abs. 3 ist die Summe der Arbeitslöhne im Sinne des § 5 KommStG 1993, die im vorangegangenen Kalenderjahr an Dienstnehmer im Sinne des § 2 KommStG 1993 der Betriebsstätten gewährt worden sind.