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Änderung des ORF-Beitragsgesetzes per 1.1.2025 aus Sicht der Personalverrechnung

Erstellt am 28.10.2025

Mit BGBl. I Nr. 59/2025, ausgegeben am 16.10.2025

Schon mit Wirkung ab 1.1.2025 wird der ORF-Beitrag nicht mehr auf Basis der Lohnsumme, betrachtet pro Gemeinde, ermittelt und vorgeschrieben, sondern es "zählt" dafür schlicht die gesamte Lohnsumme aller Beschäftigten.

§ 4 Abs. 2 ORF-Beitrags-Gesetz lautet:

Bemessungsgrundlage für die Staffelung nach Abs. 3 ist die Summe der Arbeitslöhne im Sinne des § 5 KommStG 1993, die im vorangegangenen Kalenderjahr an Dienstnehmer im Sinne des § 2 KommStG 1993 der Betriebsstätten gewährt worden sind.

Autor: Wilhelm Kurzböck