Erstellt am 29.10.2025
Einmal jährlich (bis spätestens Ende November, meistens jedoch bis Ende Oktober) wird von Seiten des BMF in Zusammenhang mit dem Sachbezug "Zinsersparnis" (Arbeitgebervorschüsse und Arbeitgeberdarlehen) jener Prozentsatz in der FINDOK verlautbart, der im darauffolgenden Jahr bei variablen (tatsächlichen) Verzinsungsvereinbarungen anzuwenden ist.
Für das Kalenderjahr 2026 sind es 3 %.
Zur Originalmeldung des BMF geht es hier: