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Aktuelles EuGH-Urteil zum "Frühwarnsystem" bzw. zum Verfahren in Zusammenhang mit "Massenentlassungen"

Erstellt am 07.11.2025

Der EuGH wurde mit zwei Fällen aus Deutschland befasst, im Rahmen der er um Vorabentscheidungen ersucht wurde.

Es ging dabei im Wesentlichen um die Frage, ob Fehler, die bei der Vorabverständigung (in Österreich: der Anzeige nach § 45a AMFG beim AMS) geschehen, stets zur Unwirksamkeit führen oder ob unter bestimmten Umständen diese Fehler auch sanierbar wären.

Der EuGH führt hier eine recht strenge Linie und entschied sich insgesamt für die Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen.

Mehr zu diesen Entscheidungen finden Sie hier:

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/eugh-urteile-zu-massenentlassungen_76_664418.html

Autor: Wilhelm Kurzböck