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Serie Wartungserlass 2025 - Lohnsteuer - Teil 4: Ehemalige Arbeitnehmer sind (aktiven) Arbeitnehmern bei der Mitarbeiterrabatteregelung gleichgestellt

Erstellt am 17.11.2025

Rz 75 und 104

Mit „zähneknirschendem Unterton“ wird das VwGH-Erkenntnis in den Rz 75 und 104 LStR 2002 berücksichtigt, wonach die Mitarbeiterrabatteregelung kein Privileg nur für aktive Arbeitnehmer darstellt, sondern auch in Bezug auf ehemalige Arbeitnehmer gilt.

Autor: Wilhelm Kurzböck