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Der Jahreslohnzettel für 2026 - Änderung im Erläuterungsdokument vom 23.11.2025

Erstellt am 24.11.2025

Ich habe das Dokument vom 23.11.2025, das nun unter einem neuen Link abrufbar ist, abgeändert und zwar betreffend die "Weiteren Erläuterungen zum KFZ":

Die Anschaffungskosten Kfz müssen zum 31.12. angegeben werden.

Betreffend die Prozentsätze verhält es sich allerdings so, dass „Mehrfachnennungen“ bei Fahrzeugwechsel während des Jahres möglich und nötig sind.

Zum ursprünglichen Artikel samt verlinktem (neu gefasstem) Dokument geht es hier:

https://www.wikutraining.at/blog/1054

Autor: Wilhelm Kurzböck