Erstellt am 27.11.2025
Über den nachstehenden Link gelangen Sie auch zu den rahmenrechtlichen Änderungen des Handelsangestellten-KV und den Gehaltstafeln:
Hervorzuheben sind dabei die ab kommendem Jahr neu bestehende Möglichkeit, einen bereits voll abgerechneten Urlaubszuschuss im Falle vorzeitiger Beendigung der Beschäftigung in der zweiten Jahreshälfte auch im Falle einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses rückzurechnen.
Weiters wird es Lockerungen bei den Samstagsbeschäftigungsregelungen geben und - nach dem Vorbild des Gastgewerbe-KV - ein Arbeitnehmerantragsrecht auf Anhebung der Normalarbeitszeit, wenn in der Vergangenheit regelmäßig Mehrarbeit geleistet wurde. In Bezug auf Letzteres wird es aber umfangreiche Arbeitgeberablehnungsgründe geben.
Auch in Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch auf Altersteilzeit, der nicht abgeschafft wurde, kam es zur Erweiterung der Arbeitgeberablehnungsgründe.
Schließlich wurden auch die im Kollektivvertrag geregelten Lehrlingsprämien bei sehr gutem bzw. guten Erfolg bei der Lehrabschlussprüfung erhöht.