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Aktuelle ELDA-Information zur Meldung "Adresse Versicherter"

Erstellt am 09.12.2025

Bei der Meldung „Adresse Versicherter“ gilt nach der neuer DM-Organisationsbeschreibung folgende Vorgehensweise ( Kapitel E31.2/E31.2.1):

ACHTUNG: Diese Meldung dient ausschließlich zur Übermittlung eines ausländischen Hauptwohnsitzes für einen Versicherten. Die Übermittlung von Adressen in Österreich ist nicht erforderlich / zulässig, da diese vom zentralen Melderegister bezogen werden.

Bei der Meldung „Adresse Versicherter“ (AV) an die ÖGK ist im Feld KFZ-Kennzeichen (WKFZ) ausschließlich die Angabe eines ausländischen Hauptwohnsitzes zulässig.

Hinweis:

Diese Änderung betrifft die ÖGK und nicht die BVAEB.

Autor: Wilhelm Kurzböck