Erstellt am 09.12.2025
Mittels Verordnung (BGBl. II Nr. 280/2025, ausgegeben am 9.12.2025) wurden die Behindertenausgleichstaxenwerte für das Kalenderjahr 2026 bekanntgegeben. Die Vorschreibung dieser Beträge erfolgt im Laufe des ersten Halbjahres 2027 durch das Sozialministeriumsservice:
Dienstgeber mit 25 bis 99 Dienstnehmer: € 344,00
Dienstgeber mit 100 bis 399 Dienstnehmer: € 485,00
Dienstgeber ab 400 Dienstnehmer: € 512,00
Zum VO-Text geht es hier: