Erstellt am 15.12.2025
BFG vom 25.11.2025, RV/7102943/2025
§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988
So entschied das BFG:
Die zwischenzeitige Rückkehr von der Arbeitsstätte in die Wohnung während einer Unterbrechung der täglichen Arbeitszeit (hier: 3 Stunden Ruhepause) und die Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstätte am Ende dieser Unterbrechung sind für die Beurteilung der Gewährung eines Pendlerpauschales nicht relevant.