Erstellt am 08.01.2026
Mit 01.01.2026 kam es zu einer Änderung bei der Anmeldung zur Sozialversicherung:
Das Ausmaß der vereinbarten Arbeitszeit ist verpflichtend anzugeben.
Wie die Umsetzung in der Praxis erfolgt, lesen Sie hier:
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.908448&portal=oegkdgportal