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Meldung der Arbeitszeit

Erstellt am 08.01.2026

Mit 01.01.2026 kam es zu einer Änderung bei der Anmeldung zur Sozialversicherung:

Das Ausmaß der vereinbarten Arbeitszeit ist verpflichtend anzugeben.

Wie die Umsetzung in der Praxis erfolgt, lesen Sie hier:

https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.908448&portal=oegkdgportal

Autor: Wilhelm Kurzböck