Erstellt am 11.01.2026
Die Teilpension ist ja mit 1. Jänner 2026 als mögliche Inanspruchnahmevariante einer Alterspension "dazugekommen".
Da es in diesem Zusammenhang die zu erwartenden steuerlichen Auswirkungen gibt (Pflichtveranlagung, Steuernachzahlung) sah sich das BMF zu einer umfassenden Information veranlasst, zu der Sie hier gelangen:
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerveranlagung/FAQ-Teilpension.html
Der ÖGB versucht arbeits- und pensionsrechtliche Aspekte in seinem FAQ abzudecken. Meines Erachtens ist dieses FAQ auch ganz gut gelungen. Warum allerdings in Bezug auf "Mehrleistungen" die drei jährlichen Toleranzmonate "verschwiegen" werden (nämlich auch auf der PVA-Seite), trotz ausdrücklicher gesetzlicher Regelung in § 4a APG, ist auch mir - ehrlich gesagt - ein Rätsel. Möglicherweise möchte man damit niemandem schaden, dass er oder sie unüberlegt in ein Pensionsdesaster läuft:
https://www.oegb.at/themen/pensionen/faq--teilpension
Sei noch der Vollständigkeit halber das Infowerk der Pensionsversicherungsanstalt dazu genannt: