Erstellt am 22.01.2026
ÖGK-Magazin DGservice Nr. 4/Dezember 2025
Das Teilpensionsgesetz (BGBl. I Nr. 47/2025) schafft ab 01.01.2026 die Möglichkeit, bei reduzierter Arbeitszeit einen Teil der Pension zu beziehen. Darüber hinaus wird der Zugang zur Altersteilzeit eingeschränkt.
Ein kurzer Überblicksartikel der ÖGK klärt auf:
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.908587&portal=oegkdgportal