Erstellt am 23.01.2026
Veröffentlichung: Magazin DGservice Nr. 4/Dezember 2025
Die zwischenstaatliche Sozialversicherung regelt, welches Sozialversicherungsrecht gilt, wenn Menschen grenzüberschreitend arbeiten oder leben.
Sie sorgt dafür, dass Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, Selbständige oder entsendete Personen ihre sozialen Rechte (zum Beispiel in der Krankenversicherung) auch dann behalten, wenn sie in mehreren Staaten tätig sind.
Im nachfolgend verlinkten Beitrag gibt die ÖGK einen kurzen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen.
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.908452&portal=oegkdgportal