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Sonderklassegebühren von Ärzten und Lohnnebenkostenpflicht

Erstellt am 26.01.2026

BFG vom 02.09.2025, RV/2101064/2018

§ 25 EStG 1988

§ 22 Z 1 lit. b EStG 1988

So entschied das BFG:

Sonderklassegebühren von Ärzten unterliegen der Lohnnebenkostenpflicht (hier: DB und DZ), wenn die private Krankenanstalt diese in einem Pauschalbetrag gemeinsam mit anderen - nicht separat angeführten - Positionen (zB. "Hausanteil") an die Privatversicherungen der Patienten im eigenen Namen verrechnet und gekürzt an die Ärzte weiterleitet.

Autor: Wilhelm Kurzböck