Erstellt am 26.01.2026
Die kurz vor Weihnachten mittels eines Initiativantrags vorgeschlagenen Änderungen betreffend den § 68 Abs. 2 EStG 1988 (15 monatliche Überstunden, 50 % Zuschlag, maximal € 170,00 für das Kalenderjahr 2026) sowie betreffend den § 68 Abs. 1 EStG 1988 (Feiertagsarbeitsentgelt steuerfrei mit Wirkung ab 1.1.2026) wurden am 21.1.12026 vom Nationalrat beschlossen:
https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2026/pk0034
Die Verlautbarung im Bundesgesetzblatt, bei der es auch eine Fristenverlängerung für die abgabenbegünstigte Umwandlung von "Phantom shares" in "Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen" geben wird, bleibt noch abzuwarten.