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Verringerung des AV-Beitrages bei geringem Einkommen

Erstellt am 26.01.2026

Quelle: ÖGK-Magazin DGservice Nr. 4/2025

Beschäftigte mit geringem Einkommen zahlen weniger oder keinen Versichertenanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag (AV-Beitrag).

Die entsprechenden Bestimmungen dazu, speziell im Falle von mehreren (aufeinander folgenden) Beschäftigungen bei derselben Dienstgeberin bzw. demselben Dienstgeber, werden im nachstehend verlinkten Beitrag behandelt:

https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.908591&portal=oegkdgportal

Autor: Wilhelm Kurzböck