Erstellt am 26.01.2026
Quelle: ÖGK-Magazin DGservice Nr. 4/2025
Beschäftigte mit geringem Einkommen zahlen weniger oder keinen Versichertenanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag (AV-Beitrag).
Die entsprechenden Bestimmungen dazu, speziell im Falle von mehreren (aufeinander folgenden) Beschäftigungen bei derselben Dienstgeberin bzw. demselben Dienstgeber, werden im nachstehend verlinkten Beitrag behandelt:
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.908591&portal=oegkdgportal