Erstellt am 27.01.2026
Quelle: ÖGK-Magazin DGservice Nr. 4/Dezember 2025
Im Fall eines plötzlich auftretenden Pflegebedarfs einer bzw. eines nahen Angehörigen oder zur Entlastung einer pflegenden Person besteht für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer die Möglichkeit, eine Pflegekarenz (gegen gänzlichen Entfall des Arbeitsentgeltes) oder eine Pflegeteilzeit (gegen aliquoten Entfall des Arbeitsentgeltes) zu vereinbaren. Die ÖGK hat die wichtigsten Infos für Sie zusammengefasst.
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