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Pflegekarenz und Pflegeteilzeit

Erstellt am 27.01.2026

Quelle: ÖGK-Magazin DGservice Nr. 4/Dezember 2025

Im Fall eines plötzlich auftretenden Pflegebedarfs einer bzw. eines nahen Angehörigen oder zur Entlastung einer pflegenden Person besteht für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer die Möglichkeit, eine Pflegekarenz (gegen gänzlichen Entfall des Arbeitsentgeltes) oder eine Pflegeteilzeit (gegen aliquoten Entfall des Arbeitsentgeltes) zu vereinbaren. Die ÖGK hat die wichtigsten Infos für Sie zusammengefasst.

https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.908423&portal=oegkdgportal

Autor: Wilhelm Kurzböck