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Ablehnung einer Bewerberin für die Tätigkeit einer Luftsicherheitsassistentin an der Passagier- und Gepäckskontrolle am Flughaften scheiterte am Kopftuch - BAG-Urteil aus Deutschland

Erstellt am 30.01.2026

Das deutsche Höchstgericht für Fragen des Arbeitsrechts hat soeben einen Fall endgültig entschieden, bei dem es darum ging, dass eine Bewerberin für die Tätigkeit Tätigkeit einer Luftsicherheitsassistentin an der Passagier- und Gepäckskontrolle am Flughaften deshalb nicht genommen wurde, weil sie aus religiösen Gründen bei der Ausübung dieser Tätigkeit ein Kopftuch tragen wollte.

Der potentielle Arbeitgeber konnte keine ausreichenden Gründe nennen, die gegen eine Diskriminierung sprachen, weshalb er eine finanzielle Entschädigung an die diskriminierte Bewerberin zahlen musste.

Zur Pressemitteilung des BAG geht es hier:

https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/sicherheitskontrolle-am-flughafen-mit-kopftuch/?fbclid=IwY2xjawPplK5leHRuA2FlbQIxMQBzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEejyE5HToyrbrjNKO7-Vy0sxHj-qOE-f2rQAQZe8yDzWVxrUglvQEkoHX0hEE_aem_W3di0KlH3q03fG8Eh6Q_mQ

Autor: Wilhelm Kurzböck