Erstellt am 03.02.2026
Quelle: ÖGK-Newsletter Nr. 1/Jänner 2026
Der Bundesminister für Finanzen ist gesetzlich ermächtigt, im Verordnungswege die pauschale Berücksichtigung von Fahrtkostenersätzen bei der Verwendung von Massenbeförderungsmitteln vorzusehen.
Die diesbezüglich ergangene Fahrtkostenersatzverordnung wurde nunmehr angepasst (BGBl. II Nr. 299/2025).
Lesen Sie mehr dazu hier:
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.908861&portal=oegkdgportal