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Einbeziehung von Spenglerbetrieben in den Sachbereich Abfertigung des BUAG

Erstellt am 04.02.2026

Quelle: ÖGK-Newsletter Nr. 1/2026

Seit 01.01.2026 werden Spenglerbetriebe in den Sachbereich der Abfertigungsregelung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG) einbezogen.

Ab diesem Zeitpunkt sind für die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer Zuschläge zum Sachbereich der Abfertigungsregelung zu bezahlen.

Alles Wissenswerte zur Meldungserstattung erfahren Sie im nachstehend verlinkten Beitrag:

https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.908623&portal=oegkdgportal

Autor: Wilhelm Kurzböck