Erstellt am 04.02.2026
Quelle: ÖGK-Newsletter Nr. 1/2026
Seit 01.01.2026 werden Spenglerbetriebe in den Sachbereich der Abfertigungsregelung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG) einbezogen.
Ab diesem Zeitpunkt sind für die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer Zuschläge zum Sachbereich der Abfertigungsregelung zu bezahlen.
Alles Wissenswerte zur Meldungserstattung erfahren Sie im nachstehend verlinkten Beitrag:
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.908623&portal=oegkdgportal