Erstellt am 13.02.2026
Frage:
Darin enthaltene Sachbezüge Kfz: Bei E-Autos beträgt der Sachbezugswert derzeit null Euro. Ist hier Null (0) einzutragen?
(Nunmehrige) Antwort des BMF:
Nein, hier ist keine Eintragung erforderlich.
Antwort:
Im ELDA-Protokoll (Herbst 2025) lautete die Rückmeldung des BMF noch: ja