Erstellt am 16.02.2026
Frage:
In der neuen Vorkolonne zu Kennzahl 210 werden auch "darin enthaltene sonstige Sachbezüge" abgefragt.
Müssen dort auch jene Sachbezüge aufsummiert enthalten sein, die später über die Kennzahl 243 ausgeschieden werden und dann zum Großteil detailliert in der Aufgliederung des Betrages in Kennzahl 243 dargestellt werden?
Antwort des BMF:
Nein, nur sonstige steuerpflichtige Sachbezüge sind unter "darin enthaltene sonstige Sachbezüge" in der Vorkolonne zu Kennzahl 210 einzutragen.