Erstellt am 17.02.2026
Frage:
Sind in der Kennzahl 243 nur Abzüge oder auch Vorteile, wie zB diverse Sachbezüge wie Deputate, die Verrechnung von Geschenken/Gutscheinen bzw. Betriebsveranstaltungen, die über die Freibeträge hinausgehen, anzugeben?
Antwort des BMF:
Nein, nur steuerfreie Abzüge sind hier anzugeben.
Die in der Aufgliederung der übrigen Abzüge angegebenen Beträge müssen in Summe den Betrag der Kennzahl 243 ergeben.