Erstellt am 18.02.2026
Frage:
Es sind nunmehr auch Gutscheine für Mahlzeiten (§ 3 Abs. 1 Z 17 lit. b EStG 1988) anzugeben. Ist auch ein Wert einzutragen, wenn es eine Kantine beim Arbeitgeber gibt?
Antwort des BMF:
Nein, freie oder verbilligte Mahlzeiten, die der Arbeitgeber an** nicht in seinen Haushalt aufgenommene Arbeitnehmer** zur Verköstigung am Arbeitsplatz freiwillig gewährt (§ 3 Abs. 1 Z 17 lit. a EStG 1988) sind nicht anzugeben.