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Serie FAQ BMF zum L 16 in der Version 2026 - Teil 6: Sachbezug KFZ

Erstellt am 03.03.2026

Frage:

Wo bzw. wie gibt man den halben Kfz-Sachbezug bzw. den kilometerabhängigen "Mini-Sachbezug" an, dafür stehen keine Felder zur Verfügung?

Antwort:

Es ist keine gesonderte Angabe erforderlich, es ist der angewendete Prozentsatz, die Anzahl der Kalendermonate, die Anschaffungskosten zum 31.12. sowie der Sachbezugswert bei den Bruttobezügen "darin enthaltene Sachbezüge Kfz" anzugeben.

WIKU-Anmerkung:

Der Teil der Antwort, der sich auf den "angewendeten Prozentsatz" bezieht, lässt den Praktiker möglicherweise etwas ratlos zurück. Ich gehe davon aus, dass man hier den "Grundprozentsatz" vor der Halbierung meint (also 2 % oder 1,5 %).

Betreffend den "Mini-Sachbezug" (eine Wortschöpfung von mir aus dem Jahr 2004) gilt dies wohl ebenfalls, da dieser ja dann an die Stelle des halben Sachbezuges tritt.

Autor: Wilhelm Kurzböck