Erstellt am 05.03.2026
Frage:
Müssen die Anschaffungskosten für das Kfz auch dann angegeben werden (L 16 plus Lohnkonto), wenn es sich um ein emissionsfreies Kraftfahrzeug handelt?
Antwort des BMF:
Ja, die Anschaffungskosten sind (auch in diesen Fällen) anzugeben.