Erstellt am 06.03.2026
Frage:
Sind nur Anschaffungskosten von Kfz anzugeben, die dem Arbeitnehmer zum 31.12. zur privaten Nutzung zur Verfügung stehen?
Antwort des BMF:
Ja, wenn das Dienstverhältnis während des Kalenderjahres beendet wird oder das arbeitgebereigene Kfz zurückgegeben wird, dann ist zwar der angewendete Prozentsatz, die Anzahl der Kalendermonate, sowie der Sachbezugswert bei den Bruttobezügen "darin enthaltene Sachbezüge Kfz" anzugeben, nicht jedoch die Anschaffungskosten, da zum 31.12. kein Kfz zur privaten Nutzung überlassen ist.
WIKU-Anmerkung:
Auf dem Lohnkonto sind jedoch die Anschaffungskosten auch dann anzugeben, wenn das Ende der Beschäftigung oder der Widerruf der Privatnutzungsmöglichkeit des arbeitgebereigenen KFZ vor dem 31.12. erfolgen sollte.