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Serie FAQ BMF zum L 16 in der Version 2026 - Teil 12: Sachbezug KFZ

Erstellt am 11.03.2026

Frage 12:

Welche Anschaffungskosten Kfz zum 31.12. sind bei Fahrzeugpools anzugeben, die durchschnittlichen Anschaffungskosten (inkl. Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe) aller Fahrzeuge im Pool wenn dem Arbeitnehmer kein konkretes Fahrzeug zugewiesen ist?

Antwort des BMF:

Ja, es ist der Durchschnittswert gemäß § 4 Abs. 6a der Sachbezugswerteverordnung (inkl. Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe) anzugeben (siehe LStR 2002 Rz 183).

Autor: Wilhelm Kurzböck