Erstellt am 11.03.2026
Frage 12:
Welche Anschaffungskosten Kfz zum 31.12. sind bei Fahrzeugpools anzugeben, die durchschnittlichen Anschaffungskosten (inkl. Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe) aller Fahrzeuge im Pool wenn dem Arbeitnehmer kein konkretes Fahrzeug zugewiesen ist?
Antwort des BMF:
Ja, es ist der Durchschnittswert gemäß § 4 Abs. 6a der Sachbezugswerteverordnung (inkl. Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe) anzugeben (siehe LStR 2002 Rz 183).