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Die Auswirkungen der Änderungen der Fahrtkostenersatzverordnung auf die Lohnverrechnung für öffentlich Bedienstete

Erstellt am 20.03.2026

Ein vor wenigen Tagen veröffentlichter Erlass des Bundeskanzleramtes beinhält interessante Informationen in Bezug auf die Rechtslage betreffend Fahrtkostenvergütungen aus Anlass von Dienstreisen, wenn der "erhöhte Beförderungszuschuss" nach § 7 Abs. 4 und Abs. 5 RGV dienstrechtlich in Anspruch genommen wird.

Diese Vergütungsvariante wurde ja im Kalenderjahr 2025 - zumindest steuerlich - auch der "Privatwirtschaft" über die Fahrtkostenersatzverordnung zugestanden und zwar als steuerfreier pauschaler Fahrtkostenersatz.

Das BMF hat hier ja recht kurzfristig eine Änderung verkündet (den Entfall dieser Variante plus die Deckelung der Steuerfreiheit pauschaler Fahrtkostenersätze im Kalenderjahr mit den Anschaffungskosten für das Klimaticket Österreich in der "Classic-Variante") , was wiederum auch den Staat und seine Bediensteten offenbar ein wenig in abrechnungsrelevante Bedrängnis bringt (was wiederum die zweite interessante Information darstellt, die aus diesem Erlass hervorgeht).

Wegen der Kurzfristigkeit (eventuell auch Kurzsichtigkeit) warats!

Die Finanzverwaltung agiert weiterhin wie die Axt im Walde. Wäre interessant zu erfahren, auf welche Summe sich die Folgekosten dieser kurzfristigen Änderungen belaufen (also die Kosten für das Anpassen von Reisemanagementprogrammen).

Zum Erlasstext gelangen Sie hier:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Erlaesse/ERL_BKA_20260313_2026_0_219_140/ERL_BKA_20260313_2026_0_219_140.html

Autor: Wilhelm Kurzböck