Erstellt am 23.03.2026
Quelle: ELDA-Newsletter vom 23.03.2026
Seit 01.01.2026 ist bei der Anmeldung zur Sozialversicherung das Ausmaß der vereinbarten Arbeitszeit anzugeben.
Anmeldungen, die diese Angaben nicht enthalten, werden von ELDA abgewiesen und gelten als nicht erstattet.
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie Vor-Ort-Anmeldungen per Telefon oder Fax durchführen, ist die Angabe der vereinbarten Arbeitszeit (in Industriezeit) ebenfalls zwingend erforderlich.
Verwenden Sie hierfür ausschließlich die neue Vorlage, in der das Feld „vereinbarte Arbeitszeit“ ergänzt wurde.
Wichtig:
Die bisherigen Fax-Formulare ohne Angabe der Arbeitszeit dürfen ab sofort nicht mehr entgegengenommen werden.
Dieses neue Formular findet man hier:
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/load?contentid=10008.728185&version=1575548865