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Aktuelles aus dem WIKU-Premium Support: Fälligkeit eines kollektivvertraglichen Jubiläumsgeldes während einer WIETZ - KV für Angestellte im Handel

Erstellt am 26.03.2026

Sachverhalt:

Eine Angestellte, auf die der Kollektivvertrag für Angestellte im Handel anzuwenden ist, befindet sich aktuell in einer Wiedereingliederungsteilzeit.

In diesem Zeitraum der WIETZ wird ein Jubiläumsgeld fällig.

Fraglich ist, ob dieses Jubiläumsgeld vom ungekürzten Gehalt zu berechnen ist oder vom aktuellen (bei Fälligkeit maßgeblichen) Teilzeitgehalt.

Lösung:

Nachdem es im § 13a AVRAG (= gesetzliche Regelung zur Wiedereingliederungsteilzeit) eine Sicherungsregelung für die Abfertigung ALT sowie für die Kündigungsentschädigung gibt, damit in Bezug auf diese möglichen Ansprüche nicht vom Teilzeitentgelt ausgegangen werden muss.

Betreffend ein allfälliges Jubiläumsgeld (im Übrigen auch betreffend "Sonderzahlungen") fehlt allerdings eine gesetzliche Sicherungsregelung.

Somit wäre zu prüfen, ob der anzuwendende Kollektivvertrag hier eine aus Arbeitnehmersicht günstigere Sonderregelung enthält, was jedoch nicht der Fall ist.

Und solange es im vorliegenden Fall auch keine günstigere Vereinbarung gibt, ist das Jubiläumsgeld vom Gehalt zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu berechnen.

Betont werden muss allerdings, dass es zu dieser Frage - soweit ersichtlich - noch keine höchstgerichtliche Judikatur gibt.

Autor: Wilhelm Kurzböck