Erstellt am 30.03.2026
Mit Wirkung ab 1.7.2026 werden jene Sozial- und Weiterbildungsfondsbeiträge, welche nach den Kollektivverträgen Wachorgane im Bewachungsgewerbe sowie Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger jeweils seit 1.1.2022 an einen von den Sozialpartner gegründeten Verein zu bezahlen sind, "umgeleitet".
Ab diesem Stichtag (und betreffend die Beträge für die Zeit ab Juli 2026) erfolgt die Beitragseinhebung über die ÖGK.
Vor dem 1.7.2026 waren die Beiträge vom sv-pflichtigen Entgelt (laufende Bezüge und Sonderzahlungen) ohne Begrenzung mit der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage zu entrichten.
Ab dem 1.7.2026 ist jeweils die Höchstbeitragsgrundlage zu beachten.
Da aber für die Version ab 1.7.2026 versehentlich nur der Ausdruck "allgemeine Beitragsgrundlage" in den Kollektivverträgen verwendet worden ist, erfolgt hier in Kürze eine KV-Text-Anpassung, damit auch die Sonderzahlungen "wieder mit dabei sind".