Erstellt am 30.03.2026
Frage:
Wie ist bei Auslandstätigkeit vorzugehen, wenn zwei Lohnzettel abzugeben sind (z. B. Lohnzettelarten 23 und 8 bei Montage mit DBA-Befreiungsmethode) und ein Kfz im Ausland zur Verfügung steht.
Sind die Daten für das Kraftfahrzeug auf beiden Auslands-Lohnzetteln anzugeben?
Wenn nicht, auf welchem sind diese dann einzutragen?
Lösung:
Die Angabe hat auf beiden Lohnzetteln zu erfolgen.