Erstellt am 31.03.2026
Frage:
Da die Essensgutscheine erstmalig auch auf dem Lohnkonto aufscheinen müssen, stellt sich die Frage, ob die ausgegebenen Gutscheine periodenrein pro Kalendermonat auf dem Lohnkonto erfasst werden müssen oder ob es zulässig ist, diese am Jahresende in einer Summe in den Kalendermonat Dezember (für das gesamte Jahr) einzupflegen oder darf man als Vereinfachungsmaßnahme die Gesamtsumme gleichmäßig auf die Kalendermonate aufteilen?
Lösung:
Laut Lohnkontenverordnung fällt § 3 Abs 1 Z 17b EStG nicht unter Daten, die fortlaufend in das Lohnkonto einzutragen sind.