Erstellt am 01.04.2026
Im letzten Jahr machten sich ein paar eifrige GPLB-Prüfer daran, einigen Arbeitskräfteüberlasserbetrieben "das Licht auszuknipsen", in dem sie ein Erkenntnis des VwGH zu dauerhaften Montagetätigkeiten bei Kunden, analog bei Arbeitskräfteüberlassern, speziell bei der Werksüberlassung anwenden und das Ganze auch zum VwGH durchfechten wollten.
Das BMF durchkreuzt nun die Pläne der GPLB, wie es scheint, und lässt "die Kirche im Dorf", da man die Ansicht vertritt, dass der Taggeldbefreitungstatbestand für die Arbeitskräfteüberlasser doch "aus anderem Holz geschnitzt ist" als jener der "Bau- und Montagetätigkeiten".
Man könnte auch sagen: die Tournee der "Anders-Seher" wurde nun insoweit gestoppt.
Zur erfreulichen BMF-Info geht es hier: