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Fragen und Antworten zu Jahreslohnzettel und Lohnkonto ab 1.1.2026 - das nächste Protokoll - Klarstellung zu den Anschaffungswerten bei gebrauchten KFZ

Erstellt am 07.04.2026

Frage:

Fraglich war (und nicht ganz schlüssig beauskunftet wurde bisher) die Frage, welcher Wert im Falle von gebraucht angeschafften KFZ heranzuziehen ist und zwar in Bezug auf das auf dem L 16 neu geschaffene Feld "Anschaffungskosten Kfz zum 31.12."

Antwort:

Hier ist jener Wert heranzuziehen, der auch für die Sachbezugsberechnung heranzuziehen ist, also entweder der Listenpreis zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung ODER die nachgewiesenen tatsächlichen Anschaffungskosten (einschließlich allfälliger Sonderausstattungen und Rabatte) im Sinne des ersten Erwerbes des Kraftfahrzeuges.

Autor: Wilhelm Kurzböck