Erstellt am 08.04.2026
Frage:
Wenn man zu Jahresbeginn die Gutscheine für das gesamte Jahr ausgibt, wäre dann auf dem Lohnkonto "alles" für den Jänner zu erfassen oder darf man die dann möglicherweise durch Austritt bereinigte Summe in den Beendigungsmonat einpflegen oder eben in den letzten Kalendermonat Dezember?
Lösung:
Laut Lohnkontenverordnung fallen § 3 Abs 1 Z 17 lit. b EStG nicht unter Daten, die fortlaufend in das Lohnkonto einzutragen sind.