Erstellt am 09.04.2026
Frage:
Ein Arbeitgeber wendet die Essenskostenzuschussregelung nach Rz 95b LStR 2002 ("Digi-Bons") an.
Handelt es sich hier um ein "Kantinenessen", das nicht auf dem Lohnkonto und dem L16 erfasst werden muss oder liegt ein "Essensgutschein" vor, der erfasst werden muss?
Lösung:
Die LStR 95b sprechen von „Konsumation von Mahlzeiten/Einnahme der Mahlzeiten“.
§ 3 Abs 1 Z 17 lit b erster Teilstrich EStG 1988 betrifft Konsumation von Mahlzeiten (nicht Be-zahlung von Lebensmittel, die nicht sofort konsumiert werden müssen).
Das bedeutet, dass insoweit eine Erfassungspflicht auf dem Lohnkonto bzw. Lohnzettel besteht.