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Fragen und Antworten zu Jahreslohnzettel und Lohnkonto ab 1.1.2026 - das nächste Protokoll - Essensgutscheine (DIGI-Bons) auf dem Lohnkonto und dem L 16

Erstellt am 09.04.2026

Frage:

Ein Arbeitgeber wendet die Essenskostenzuschussregelung nach Rz 95b LStR 2002 ("Digi-Bons") an.

Handelt es sich hier um ein "Kantinenessen", das nicht auf dem Lohnkonto und dem L16 erfasst werden muss oder liegt ein "Essensgutschein" vor, der erfasst werden muss?

Lösung:

Die LStR 95b sprechen von „Konsumation von Mahlzeiten/Einnahme der Mahlzeiten“.

§ 3 Abs 1 Z 17 lit b erster Teilstrich EStG 1988 betrifft Konsumation von Mahlzeiten (nicht Be-zahlung von Lebensmittel, die nicht sofort konsumiert werden müssen).

Das bedeutet, dass insoweit eine Erfassungspflicht auf dem Lohnkonto bzw. Lohnzettel besteht.

Autor: Wilhelm Kurzböck