Erstellt am 13.04.2026
Quelle: Magazin DGservice Nr. 1/März 2026
Die Bescheinigung PD A1 dient als Nachweis dafür, welcher Staat für die Sozialversicherung einer Person zuständig ist. Dies ist relevant für Personen, die vorübergehend im Ausland arbeiten oder mehrere Beschäftigungen in verschiedenen Staaten haben. Näheres zur Gültigkeitsdauer der Bescheinigung PD A1 und unter welchen Bedingungen eine Verlängerung möglich ist, erfahren Sie im nachfolgend verlinkten Beitrag:
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.910378&portal=oegkdgportal