Erstellt am 13.04.2026
EAS vom 15.12.2025 https://tinyurl.com/96ujjhuk Im hier zu beurteilenden Fall ging es um die Frage, ob ein in Österreich ansässiger Subunternehmer im Land des Generalunternehmers eine DBA-Betriebsstätte begründet (es ging um Arbeiten an Gleisanlagen), wenn er selber nur für kurze Zeit bzw. tageweise dort im Einsatz war. Das BMF verneinte dies.