Erstellt am 10.05.2026
Mit BGBl. II Nr. 114/2026, ausgegeben am 8.5.2026 wurden Hanta-Virus-Infektionen in die Liste der anzeigepflichtigen (Meldepflichten) übertragbaren Krankheiten aufgenommen.
Zudem kommt es in diesen Fällen zu Absonderungsmaßnahmen (Quarantänemaßnahmen), was für die Personalverrechnung bedeuten kann, dass man dann wieder bei der Bezirksverwaltungsbehörde die entsprechenden Rückvergütungsanträge betreffend das fortbezahlte Entgelt nach dem Epidemiegesetz einbringen kann bzw. muss.
Beide Änderungen gelten (vorerst) befristet bis 31.12.2026.
Zum Text der Verordnung geht es hier: