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Änderung der Ausländerbeschäftigungsverordnung betreffend Praktika nach dem GuKG

Erstellt am 12.05.2026

Die Ausländerbeschäftigungsverordnung wurde erweitert (BGBl. II Nr. 117/2026, ausgegeben am 11.05.2026).

Diese Verordnung regelt Ausnahmen von der Bewilligungspflicht drittstaatsangehöriger Menschen im Falle einer Beschäftigungsaufnahme in Österreich.

Diese Änderung gilt mit Wirkung ab 12.05.2026 und lautet wie folgt (§ 1 Z 6a VO):

Ausländerinnen und Ausländer, die in Österreich im Rahmen

a) eines Nostrifikationsverfahrens nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) oder

b) einer Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG)

ein im Nostrifikationsbescheid oder im Lehrplan vorgeschriebenes Berufspraktikum absolvieren;

Zum VO-Text geht es hier:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2026_II_117/BGBLA_2026_II_117.html

Autor: Wilhelm Kurzböck