Erstellt am 29.05.2026
Auf Grund der stetig steigenden Temperaturen und länger anhaltenden Hitzeperioden, haben sich die Sozialpartner im Sommer 2024 darauf verständigt, ergänzend zur bisherigen Regelung, – diese besagt, dass bei mehr als 32,5°C die Arbeit eingestellt und um Rückerstattung bei der BUAK angesucht werden kann – ein Prognosemodell bis auf Weiteres zur Verfügung zu stellen.
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