Erstellt am 07.06.2026
Der 8. Juni 2026 ist der angekündigte und nun auch realisierte Stichtag, ab welchem Anträge betreffend die Weiterbildungs(teilzeit)beihilfe aus Anlass der Inanspruchnahme einer Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit beim AMS eingereicht werden können.
Erfahren Sie mehr dazu hier: