Erstellt am 16.07.2024
Quelle: ÖGK-Magazin DGservice Nr. 2/2024
Erkrankt man während eines Urlaubes im Ausland, besteht Krankenversicherungsschutz. Ob die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) gültig ist oder Sie einen Urlaubskrankenschein benötigen, erfahren Sie im nachstehend verlinkten Beitrag
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.899022&portal=oegkdgportal