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BMF-Information betreffend die neue Auszahlung einer 13. AHV-Rente in der Schweiz und eine allfällige Besteuerung in Österreich

Erstellt am 10.06.2026

Im Kalenderjahr 2026 kommt es in der Schweiz erstmalig zur Auszahlung einer 13. Rente und zwar "als Zuschlag" zur laufenden Dezember-Rente.

Dies wird vom BMF in Bezug auf eine allfällige Besteuerung in Österreich so beurteilt, dass diese zusätzliche Zahlung als sonstiger Bezug nach § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 (Jahressechstel, Freibetrag, fester Steuersatz) zu beurteilen ist.

In bestimmten Fällen "kleinerer Renten" erfolgt die Auszahlung derselbigen einmal jährlich (nicht monatlich). Möchte man hier die Jahressechstelbegünstigung (§ 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988). Allerdings hat man die Möglichkeit, in die monatliche Zahlungsweise hineinzuoptieren, sodass man hier wieder auf 13 Zahlungen stößt und die Jahressechstelbegünstigung des § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 für die 13. Rate "greifen kann".

Mehr zu diesem Thema (die BMF-Information), bei dem auch darüber informiert, welche Formulare zur Versteuerung in Österreich benötigt werden, findet man hier:

https://tinyurl.com/3dx2ar33

Autor: Wilhelm Kurzböck