Erstellt am 10.06.2026
Im Kalenderjahr 2026 kommt es in der Schweiz erstmalig zur Auszahlung einer 13. Rente und zwar "als Zuschlag" zur laufenden Dezember-Rente.
Dies wird vom BMF in Bezug auf eine allfällige Besteuerung in Österreich so beurteilt, dass diese zusätzliche Zahlung als sonstiger Bezug nach § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 (Jahressechstel, Freibetrag, fester Steuersatz) zu beurteilen ist.
In bestimmten Fällen "kleinerer Renten" erfolgt die Auszahlung derselbigen einmal jährlich (nicht monatlich). Möchte man hier die Jahressechstelbegünstigung (§ 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988). Allerdings hat man die Möglichkeit, in die monatliche Zahlungsweise hineinzuoptieren, sodass man hier wieder auf 13 Zahlungen stößt und die Jahressechstelbegünstigung des § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 für die 13. Rate "greifen kann".
Mehr zu diesem Thema (die BMF-Information), bei dem auch darüber informiert, welche Formulare zur Versteuerung in Österreich benötigt werden, findet man hier: